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Neue Nordschleifenlizenz ab 2015 - Register für Gelbverstöße
Ab dem Jahr 2015 wird es vom DMSB die zweistufige Zusatzlizenz Nürburgring-Nordschleife für die VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring sowie das 24h-Rennen Nürburgring geben. Des Weiteren führt der DMSB ein Register für Gelbverstöße ein, um die Sicherheit auf der Nordschleife weiter zu erhöhen Der Maßnahmenkatalog wurde in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der VLN und des 24h-Rennens erarbeitet. Ziel war es dabei, die Sicherheit auf der Rennstrecke zu erhöhen, in dem vor allem Nordschleifen-Neulinge besser geschult und intensiver auf die besonderen Gegebenheiten der Nordschleife vorbereitet werden. Sie erhalten künftig erst nach einem Zusatzlehrgang oder einer Mindestzahl an absolvierten Leistungsprüfungen zunächst die eingeschränkte Lizenzstufe B und müssen auf ,kleineren Fahrzeugen erste Erfahrungen sammeln, bevor sie auf leistungsstarke Rennwagen umsteigen dürfen. Gleichzeitig ändert sich für die erfahrenen Nordschleifen-Piloten mit Einführung der neuen Zusatzlizenz nur wenig. Ihnen wird die DMSB-Nordschleifen-Lizenz zunächst ohne weitere Auflagen erteilt. Sie können zwischen der B- und A-Nordschleifen-Lizenz wählen. So müssen gemäß der Übergangsregelung für die Saison 2015 VLN-Fahrer aus 2013 und 2014 lediglich drei VLN-Rennen oder ein VLN-Rennen und die Teilnahme am 24h-Rennen bzw. dem 24h-Qualifikationsrennen (alle Rennen in Wertung) nachweisen, um entweder die Nordschleifen-Lizenz Stufe A oder Stufe B zu bekommen. Sonderregeln gelten zudem für Piloten mit Internationaler B-Lizenz (oder höher), die die große Lizenzstufe unmittelbar durch einen Zusatz-Lizenzlehrgang auf der Nordschleife erwerben können. Die zweistufige DMSB-Nordschleifen-Lizenz Die DMSB-Nordschleifen-Lizenz sieht die Abstufung der Lizenz in zwei, nach Leistungsgewichten und Performance eingeteilte, Fahrzeugdivisionen vor (siehe
Fahrzeug-Lizenz-Kategorisierung DMSB-Nordschleifen-Lizenz). Die Einteilung der Lizenzstufen erfolgt grundsätzlich nach dem Leistungsgewicht. So fallen in die kleinere Kategorie B alle Fahrzeuge mit mehr als 4,5 kg / PS (3,3 kg / kW). Zur Kategorie A werden Fahrzeuge mit maximal 4,5 kg / PS (3,3 kg / kW) zugeordnet. So ist für Piloten, die in der VLN mit Fahrzeugen der Kategorie B ins Rennen gehen, künftig eine DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe B erforderlich, während für alle Teilnehmer des 24h-Rennens sowie jene Fahrer der VLN, die mit Fahrzeugen der Kategorie A an den Start gehen, der große Nordschleifen-Führerschein erforderlich ist: die DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe A. Nordschleifen-Neulinge müssen Erfahrung sammeln Nordschleifen-Neulinge mit Nationaler A-Lizenz müssen innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung an mindestens drei Leistungsprüfungen auf der Nordschleife (RCN) teilgenommen und sich unter den ersten 50 Prozent der gestarteten Teilnehmer in der Klasse platziert haben, um eine DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe B beantragen zu können, während Piloten mit Internationaler C-Lizenz die Wahl haben, ebenfalls mindestens drei Leistungsprüfungen auf der Nordschleife (RCN) nachzuweisen oder einen Zusatz-Lizenzlehrgang auf der Nordschleife zu absolvieren (siehe
Grafik DMSB-Nordschleifen-Lizenz). DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe A Die Erteilung der DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe A setzt voraus, dass der Antragsteller als Inhaber einer DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe B innerhalb von 12 Monaten auf einem Fahrzeug der Kategorie B bei mindestens drei VLN-Rennen in Wertung war und dabei insgesamt mindestens 18 Renn-Runden absolviert hat. Alternative Voraussetzung ist der Start an mindestens einem VLN-Rennen und dem 24h-Qualifikationsrennen. Hierbei müssen ebenfalls mindestens 18 Rennrunden nachgewiesen werden. Rückstufung Eine automatische Rückstufung von einer DMSB-Nordschleifen-Lizenz der Stufe A auf die Stufe B erfolgt grundsätzlich, wenn der Lizenznehmer innerhalb von 12 Monaten nicht an mindestens einer (1) oder innerhalb von 24 Monaten nicht an mindestens zwei Veranstaltungen bei VLN, 24h-Quali-Rennen oder 24h-Rennen teilgenommen hat. Zusatzlizenz der Stufe A für 24h-Rennen vorgeschrieben Voraussetzung für die Teilnahme am 24h-Rennen 2015 ist eine Internationale C-Lizenz und eine Nordschleifen-Lizenz der Stufe A. Außerdem müssen alle Fahrer, die zum ersten Mal am 24h-Rennen teilnehmen möchten bzw. länger als fünf Jahre nicht teilgenommen haben, auch die verbindlichen Teilnahmevoraussetzungen gemäß der gültigen Ausschreibung für das 24h-Rennen erfüllen. DMSB-Register für Gelbverstöße auf der Nordschleife Um die Sicherheit auf der Nordschleife weiter zu erhöhen, wird der DMSB ein Register für Gelbverstöße einführen. Dazu wird die Rechtsabteilung des DMSB künftig Verstöße gegen die Gelben Flaggen in einer Datenbank registrieren. Der jeweilige Eintrag gilt immer ab dem Zeitpunkt, an dem er begangenen wurde und ist fortan für eine Jahr relevant. Erst nach Ablauf eines Jahres gilt der Eintrag als inaktiv. Das heißt: Jeder Verstoß verfällt nach einer Frist von einem Jahr und wird dann bei der Registrierung eines erneuten Verstoßes nicht mehr berücksichtigt. Die Folgen bei Gelbvergehen Nach dem ersten Verstoß erfolgt seitens des DMSB noch keine Reaktion. Beim zweiten Gelbvergehen gibt es eine Mitteilung des DMSB an den Fahrer, dass ein dritter Verstoß zur Aberkennung der Zusatzlizenz für die Nürburgring-Nordschleife führt und die Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens nach sich ziehen kann. Nach dem dritten Verstoß wird die Zusatzlizenz Nürburgring-Nordschleife vorläufig durch den Vorsitzenden des Sportgerichtes aberkannt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.